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Lesen · Teil 4
Hausordnung der Wohnanlage Lindenhof

Lesen Sie den Text. Sind die Aussagen richtig oder falsch?

Hausordnung der Wohnanlage Lindenhof

Damit alle gut zusammenleben, gelten in unserer Wohnanlage die folgenden Regeln.

Ruhezeiten

Zwischen 22 und 6 Uhr ist Nachtruhe, an Sonn- und Feiertagen gilt die Ruhezeit den ganzen Tag. Bitte benutzen Sie in dieser Zeit keine Waschmaschine und keinen Staubsauger und stellen Sie Musik und Fernseher leise.

Treppenhaus und Keller

Das Treppenhaus ist ein Fluchtweg und muss frei bleiben. Fahrräder, Kinderwagen und Schuhe dürfen dort nicht stehen. Für Kinderwagen gibt es einen Abstellraum im Erdgeschoss, Fahrräder stellen Sie bitte in den Fahrradkeller.

Müll

Bitte trennen Sie Ihren Müll: Papier, Verpackungen, Bioabfall und Restmüll kommen in die Tonnen im Hof. Glas bringen Sie bitte zu den Containern an der Straße – aber nicht zwischen 20 und 7 Uhr.

Balkon

Grillen ist auf dem Balkon nur mit einem Elektrogrill oder Gasgrill erlaubt. Ein Grill mit Holzkohle macht zu viel Rauch und ist deshalb verboten.

Haustiere

Kleine Tiere wie Fische, Vögel oder Hamster dürfen Sie ohne Erlaubnis halten. Für einen Hund oder eine Katze brauchen Sie vorher die schriftliche Zustimmung der Hausverwaltung.

Antwortbogennoch 3 offen
  1. 1

    Kinderwagen darf man im Treppenhaus abstellen.

  2. 2

    Mit einem Elektrogrill darf man auf dem Balkon grillen.

  3. 3

    Für eine Katze braucht man keine Erlaubnis.

Tipp: Kreuze im Zweifel trotzdem an – im Test gibt es keinen Abzug.