- Wer braucht die Sachkundeprüfung nach § 34a?
- Pflicht ist sie für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, den Schutz vor Ladendieben, den Einlass bei Diskotheken und für leitende Tätigkeiten bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und zugangsgeschützten Großveranstaltungen. Wer sich mit einem Bewachungsunternehmen selbstständig macht, braucht sie ebenfalls.
- Welche Sachgebiete werden geprüft?
- Sieben: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit Gewerberecht, Datenschutz, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Strafverfahrensrecht mit Umgang mit Waffen, Unfallverhütung, Umgang mit Menschen und Grundzüge der Sicherheitstechnik.
- Wie lange dauert die mündliche Prüfung?
- Etwa 15 Minuten je Person. Es können bis zu fünf Prüflinge gleichzeitig geprüft werden. Schwerpunkt sind das Recht der öffentlichen Sicherheit und der Umgang mit Menschen.
- Kann ich die Prüfung wiederholen?
- Ja, die Bewachungsverordnung erlaubt die Wiederholung. Die Gebühr für den neuen Versuch legt deine IHK fest.
- Was ist der Unterschied zur Unterrichtung?
- Die Unterrichtung dauert 40 Unterrichtsstunden und endet ohne Prüfung. Sie reicht für einfache Bewachungstätigkeiten. Für die Tätigkeiten mit Sachkundepflicht genügt sie nicht.
- Sind das die echten Prüfungsfragen?
- Nein. Einen amtlichen Fragenkatalog gibt es nicht. Unsere Aufgaben sind eigene Aufgaben zu den Sachgebieten der Verordnung – jede mit dem Gesetz, auf dem sie beruht.