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Bewachungsgewerbe · 5 Aufgaben mit Lösungsweg

Unfallverhütung

Unterweisung, Schutzausrüstung, Fluchtwege und Gefahren melden.

  1. Aufgabe 1

    Wie oft muss der Unternehmer seine Beschäftigten mindestens über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen?

    • Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich (richtige Antwort)
    • Nur einmal bei der Einstellung, danach nicht mehr
    • Nur dann, wenn sich im Betrieb ein Unfall ereignet hat
    • Alle fünf Jahre bei der Verlängerung der Erlaubnis

    Lösungsweg

    Die Unterweisung findet vor der ersten Tätigkeit statt und muss mindestens jährlich wiederholt und dokumentiert werden. So bleiben die Gefahren am Arbeitsplatz bekannt.

    Quelle: § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1

  2. Aufgabe 2

    Welche Unfallverhütungsvorschrift gilt speziell für das Bewachungsgewerbe?

    • Die Straßenverkehrs-Ordnung
    • Die Unfallverhütungsvorschrift „Wach- und Sicherungsdienste“ (richtige Antwort)
    • Die Arbeitsstättenverordnung für Büros
    • Die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“

    Lösungsweg

    Für das Bewachungsgewerbe gilt die Unfallverhütungsvorschrift „Wach- und Sicherungsdienste“ (DGUV Vorschrift 23). Sie ist eines der sieben Sachgebiete der Sachkundeprüfung.

    Quelle: § 7 Nr. 5 BewachV; DGUV Vorschrift 23

  3. Aufgabe 3

    Wer muss geeignete persönliche Schutzausrüstung – etwa Warnweste oder Schutzhandschuhe – bereitstellen?

    • Der Unternehmer (richtige Antwort)
    • Jede Wachperson auf eigene Kosten
    • Der Auftraggeber des Bewachungsauftrags
    • Die Berufsgenossenschaft

    Lösungsweg

    Der Unternehmer muss die nötige persönliche Schutzausrüstung bereitstellen. Die Beschäftigten müssen sie bestimmungsgemäß benutzen – auch wenn es nur ein kurzer Einsatz ist.

    Quelle: §§ 29, 30 DGUV Vorschrift 1

  4. Aufgabe 4

    Was gilt für Fluchtwege und Notausgänge?

    • Sie dürfen als Lagerfläche dienen, wenn ein Schild hängt
    • Sie sind nur bei Veranstaltungen wichtig
    • Sie dürfen nachts abgeschlossen und zugestellt werden
    • Sie müssen jederzeit frei und benutzbar sein (richtige Antwort)

    Lösungsweg

    Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sich im Notfall alle schnell in Sicherheit bringen können. Bei Kontrollgängen achtest du darauf und meldest Mängel sofort.

    Quelle: § 4 Abs. 4 ArbStättV

  5. Aufgabe 5

    Du entdeckst bei deinem Rundgang eine Gefahrenstelle, die du nicht selbst beseitigen kannst. Was tust du?

    • Ignorieren, weil du nicht zuständig bist
    • Selbst reparieren, auch ohne passende Ausrüstung
    • Erst am Ende der Woche ins Protokoll schreiben
    • Sichern, soweit möglich, und unverzüglich melden (richtige Antwort)

    Lösungsweg

    Beschäftigte müssen erkannte Gefahren unverzüglich dem Vorgesetzten melden. Bis dahin sicherst du die Stelle, so gut es ohne eigene Gefährdung geht – etwa durch Absperren.

    Quelle: § 16 ArbSchG

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