Aufgabe 1
Wie oft muss der Unternehmer seine Beschäftigten mindestens über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen?
- Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich (richtige Antwort)
- Nur einmal bei der Einstellung, danach nicht mehr
- Nur dann, wenn sich im Betrieb ein Unfall ereignet hat
- Alle fünf Jahre bei der Verlängerung der Erlaubnis
Lösungsweg
Die Unterweisung findet vor der ersten Tätigkeit statt und muss mindestens jährlich wiederholt und dokumentiert werden. So bleiben die Gefahren am Arbeitsplatz bekannt.
Quelle: § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1