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Bewachungsgewerbe · 11 Aufgaben mit Lösungsweg

Straf- und Strafverfahrensrecht

Notwehr, Notstand, Festnahmerecht, typische Delikte und Umgang mit Waffen.

  1. Aufgabe 1

    Wann darf jedermann eine Person vorläufig festnehmen?

    • Nur bei Verbrechen, die mit mindestens einem Jahr bedroht sind – nie bei Vergehen
    • Immer dann, wenn man sie wegen ihres Verhaltens für verdächtig hält
    • Bei frischer Tat, wenn Fluchtverdacht besteht oder die Identität nicht sofort feststellbar ist (richtige Antwort)
    • Nur wenn ein richterlicher Haftbefehl gegen die Person vorliegt

    Lösungsweg

    Das Festnahmerecht für jedermann setzt eine Tat auf frischer Tat voraus. Dazu muss die Person fluchtverdächtig sein oder ihre Identität darf nicht sofort feststellbar sein. Die Polizei wird sofort verständigt.

    Quelle: § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO

  2. Aufgabe 2

    Was ist nach § 32 StGB Notwehr?

    • Der Schutz eigener Sachen vor Naturgewalten wie Sturm
    • Die Bestrafung eines Täters, nachdem die Tat vorbei ist
    • Jede spontane Reaktion auf eine Beleidigung oder Drohung
    • Die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff (richtige Antwort)

    Lösungsweg

    Notwehr verlangt einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff und eine Verteidigung, die erforderlich ist – also das mildeste Mittel, das den Angriff sicher beendet. Wer in Notwehr handelt, handelt nicht rechtswidrig.

    Quelle: § 32 StGB

  3. Aufgabe 3

    Ein Angreifer liegt bereits am Boden und gibt auf. Die Wachperson schlägt trotzdem noch zu. Was gilt?

    • Erlaubt, solange keine Zeugen da sind
    • Notwehr, weil der Angriff vorher begonnen hat
    • Erlaubt, weil der Angreifer selbst schuld ist
    • Keine Notwehr mehr, weil der Angriff nicht mehr gegenwärtig ist (richtige Antwort)

    Lösungsweg

    Notwehr setzt einen gegenwärtigen Angriff voraus. Ist der Angriff beendet, ist jede weitere Gewalt keine Verteidigung mehr, sondern selbst eine Straftat – etwa Körperverletzung.

    Quelle: §§ 32, 223 StGB

  4. Aufgabe 4

    Eine Person betritt trotz Hausverbot das Gelände und geht auf Aufforderung nicht. Welche Straftat kommt in Betracht?

    • Diebstahl
    • Hausfriedensbruch (richtige Antwort)
    • Nötigung
    • Sachbeschädigung

    Lösungsweg

    Hausfriedensbruch begeht, wer widerrechtlich in befriedetes Besitztum eindringt oder trotz Aufforderung des Berechtigten nicht geht. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

    Quelle: § 123 StGB

  5. Aufgabe 5

    Ein Ladendieb wird ertappt und schlägt die Detektivin, um die Beute zu behalten. Welche Straftat liegt vor?

    • Räuberischer Diebstahl (richtige Antwort)
    • Einfacher Diebstahl
    • Unterschlagung
    • Hausfriedensbruch

    Lösungsweg

    Wer bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen wird und Gewalt anwendet, um die Beute zu behalten, wird wie ein Räuber bestraft. Das ist der räuberische Diebstahl.

    Quelle: § 252 StGB

  6. Aufgabe 6

    Eine Person bricht auf der Straße zusammen. Die Wachperson geht vorbei, obwohl Hilfe leicht möglich wäre. Was kann sie begehen?

    • Unterlassene Hilfeleistung (richtige Antwort)
    • Nötigung
    • Keine Straftat, weil sie nicht zuständig ist
    • Hausfriedensbruch

    Lösungsweg

    Wer bei Unglücksfällen nicht hilft, obwohl es erforderlich und zumutbar ist, macht sich strafbar. Dazu reicht oft schon, den Notruf 112 zu wählen.

    Quelle: § 323c StGB

  7. Aufgabe 7

    Eine Wachperson hält eine Person ohne Recht in einem Raum fest. Welche Straftat kommt in Betracht?

    • Hausfriedensbruch
    • Bedrohung
    • Freiheitsberaubung (richtige Antwort)
    • Unterschlagung

    Lösungsweg

    Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, begeht Freiheitsberaubung. Nur ein Recht wie die Festnahme nach § 127 StPO erlaubt das Festhalten – und auch nur bis zum Eintreffen der Polizei.

    Quelle: § 239 StGB

  8. Aufgabe 8

    Was ist eine Nötigung?

    • Eine fremde Sache beschädigen oder zerstören
    • Jemanden rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung zu einem Verhalten zwingen (richtige Antwort)
    • Eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig wegnehmen
    • Jemanden mit Worten in seiner Ehre herabsetzen

    Lösungsweg

    Nötigung begeht, wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt. Auch Wachpersonen dürfen niemanden ohne Recht zu etwas zwingen.

    Quelle: § 240 StGB

  9. Aufgabe 9

    Wann ist eine Straftat nach dem StGB ein Verbrechen?

    • Wenn der entstandene Schaden über 1 000 Euro liegt
    • Wenn sie im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr bedroht ist (richtige Antwort)
    • Wenn die Tat nachts oder mit Komplizen begangen wurde
    • Wenn bei der Tat ein Mensch verletzt worden ist

    Lösungsweg

    Verbrechen sind Taten, die im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr bedroht sind, zum Beispiel Raub. Alle anderen Straftaten sind Vergehen, etwa einfacher Diebstahl.

    Quelle: § 12 StGB

  10. Aufgabe 10

    Eine Wachperson zerstört eine fremde Tür, um einen Menschen aus einem brennenden Raum zu retten. Warum handelt sie nicht rechtswidrig?

    • Wegen rechtfertigenden Notstands: Das Leben wiegt schwerer als die Tür (richtige Antwort)
    • Wegen Selbsthilfe, weil die Polizei nicht rechtzeitig da war
    • Weil Wachpersonen im Dienst fremde Sachen beschädigen dürfen
    • Wegen Notwehr gegen die Tür, die den Weg versperrt hat

    Lösungsweg

    Beim rechtfertigenden Notstand wird eine Gefahr für ein Rechtsgut abgewendet, indem ein anderes verletzt wird. Erlaubt ist das, wenn das geschützte Interesse – hier ein Menschenleben – das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.

    Quelle: § 34 StGB

  11. Aufgabe 11

    Was brauchst du, um eine Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit zu führen?

    • Keine Erlaubnis, wenn du volljährig bist
    • Nur die Sachkundeprüfung nach § 34a
    • Den kleinen Waffenschein (richtige Antwort)
    • Eine Waffenbesitzkarte

    Lösungsweg

    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen darfst du ab 18 kaufen und besitzen. Führen – also außerhalb der eigenen Wohnung bei dir tragen – darfst du sie nur mit dem kleinen Waffenschein.

    Quelle: § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG

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