Aufgabe 1
Wann darf jedermann eine Person vorläufig festnehmen?
- Nur bei Verbrechen, die mit mindestens einem Jahr bedroht sind – nie bei Vergehen
- Immer dann, wenn man sie wegen ihres Verhaltens für verdächtig hält
- Bei frischer Tat, wenn Fluchtverdacht besteht oder die Identität nicht sofort feststellbar ist (richtige Antwort)
- Nur wenn ein richterlicher Haftbefehl gegen die Person vorliegt
Lösungsweg
Das Festnahmerecht für jedermann setzt eine Tat auf frischer Tat voraus. Dazu muss die Person fluchtverdächtig sein oder ihre Identität darf nicht sofort feststellbar sein. Die Polizei wird sofort verständigt.
Quelle: § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO