Aufgabe 1
Wer ist nach dem BGB Besitzer einer Sache?
- Nur wer die Sache gekauft und vollständig bezahlt hat
- Wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist
- Wer die Rechnung oder den Kaufvertrag aufbewahrt
- Wer die tatsächliche Gewalt über die Sache hat (richtige Antwort)
Lösungsweg
Besitz ist die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Eigentum ist dagegen die rechtliche Zuordnung. Ein Mieter ist Besitzer der Wohnung, der Vermieter bleibt Eigentümer.
Quelle: § 854 BGB