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Bewachungsgewerbe · 9 Aufgaben mit Lösungsweg

Bürgerliches Recht

Besitz und Eigentum, Besitzwehr und Besitzkehr, Notwehr, Notstand, Selbsthilfe und Haftung.

  1. Aufgabe 1

    Wer ist nach dem BGB Besitzer einer Sache?

    • Nur wer die Sache gekauft und vollständig bezahlt hat
    • Wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist
    • Wer die Rechnung oder den Kaufvertrag aufbewahrt
    • Wer die tatsächliche Gewalt über die Sache hat (richtige Antwort)

    Lösungsweg

    Besitz ist die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Eigentum ist dagegen die rechtliche Zuordnung. Ein Mieter ist Besitzer der Wohnung, der Vermieter bleibt Eigentümer.

    Quelle: § 854 BGB

  2. Aufgabe 2

    Eine Wachperson übt im Auftrag des Arbeitgebers die tatsächliche Gewalt über ein Gelände aus. Wie nennt das BGB sie?

    • Erbbauberechtigter
    • Eigentümer
    • Mittelbarer Besitzer
    • Besitzdiener (richtige Antwort)

    Lösungsweg

    Wer die tatsächliche Gewalt für einen anderen ausübt und dessen Weisungen folgen muss, ist Besitzdiener. Besitzer bleibt der andere. Der Besitzdiener darf trotzdem die Besitzschutzrechte ausüben.

    Quelle: §§ 855, 860 BGB

  3. Aufgabe 3

    Ein Dieb rennt mit einem Werkzeugkoffer vom bewachten Gelände. Die Wachperson holt ihn ein und nimmt ihm den Koffer wieder ab. Welches Recht nutzt sie?

    • Defensiver Notstand
    • Besitzwehr
    • Besitzkehr (richtige Antwort)
    • Zurückbehaltungsrecht

    Lösungsweg

    Wer dem Besitzer eine Sache weggenommen hat, dem darf sie – auf frischer Tat betroffen oder verfolgt – mit Gewalt wieder abgenommen werden. Das ist die Besitzkehr. Die Besitzwehr wehrt dagegen eine Störung ab, die gerade erst passiert.

    Quelle: § 859 Abs. 2, § 860 BGB

  4. Aufgabe 4

    Ein Hund greift eine Wachperson an. Sie verletzt den Hund, um sich zu schützen. Nach welcher Vorschrift handelt sie nicht rechtswidrig?

    • Notwehr (§ 227 BGB)
    • Defensiver Notstand (§ 228 BGB) (richtige Antwort)
    • Selbsthilfe (§ 229 BGB)
    • Aggressiver Notstand (§ 904 BGB)

    Lösungsweg

    Notwehr gibt es nur gegen Angriffe von Menschen. Geht die Gefahr von einer Sache oder einem Tier aus, gilt der defensive Notstand. Die Abwehr muss erforderlich sein, und der Schaden darf nicht außer Verhältnis zur Gefahr stehen.

    Quelle: § 228 BGB

  5. Aufgabe 5

    Um einen Brand zu löschen, schlägt eine Wachperson die Scheibe eines fremden Autos ein und nimmt den Feuerlöscher heraus. Was gilt?

    • Erlaubt als aggressiver Notstand, der Eigentümer kann aber Schadensersatz verlangen (richtige Antwort)
    • Erlaubt, aber nur mit vorheriger Zustimmung der Polizei
    • Verboten, weil das Auto die Gefahr gar nicht verursacht hat
    • Erlaubt als Notwehr – einen Ersatz muss niemand leisten

    Lösungsweg

    Wird eine fremde, unbeteiligte Sache genutzt oder beschädigt, um eine viel größere Gefahr abzuwenden, ist das als aggressiver Notstand erlaubt. Der Eigentümer muss es dulden, kann aber Ersatz für den Schaden verlangen.

    Quelle: § 904 BGB

  6. Aufgabe 6

    Wann ist Selbsthilfe nach § 229 BGB erlaubt?

    • Nur gegenüber Minderjährigen, die man auf frischer Tat ertappt hat
    • Immer dann, wenn man sicher ist, dass einem die Sache rechtlich zusteht
    • Wenn Polizei oder Gericht nicht rechtzeitig helfen können und der Anspruch sonst vereitelt würde (richtige Antwort)
    • Nur mit schriftlicher Erlaubnis eines Gerichts, die vorher beantragt wurde

    Lösungsweg

    Selbsthilfe ist die Ausnahme: Sie ist nur erlaubt, wenn Polizei oder Gericht nicht rechtzeitig helfen können und sonst die Durchsetzung eines Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert würde.

    Quelle: § 229 BGB

  7. Aufgabe 7

    Wer haftet in der Regel, wenn eine Wachperson in Ausführung ihrer Arbeit einem Dritten widerrechtlich Schaden zufügt?

    • Niemand, weil es im Dienst geschah
    • Nur die IHK
    • Auch der Arbeitgeber als Geschäftsherr (richtige Antwort)
    • Nur der Auftraggeber

    Lösungsweg

    Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, haftet für Schäden, die dieser in Ausführung der Verrichtung widerrechtlich verursacht – es sei denn, er hat ihn sorgfältig ausgewählt und überwacht. Deshalb muss die Haftpflichtversicherung auch solche Schäden decken.

    Quelle: § 831 BGB; § 14 Abs. 3 BewachV

  8. Aufgabe 8

    Wer handelt nach § 227 BGB in Notwehr?

    • Wer einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abwehrt (richtige Antwort)
    • Wer einer Gefahr durch ein Tier ausweicht
    • Wer eine Schuld eintreibt
    • Wer einen Angriff von gestern rächt

    Lösungsweg

    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

    Quelle: § 227 BGB

  9. Aufgabe 9

    Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz?

    • Eigentum endet, sobald man die Sache verleiht
    • Eigentum ist die rechtliche Herrschaft, Besitz die tatsächliche Gewalt (richtige Antwort)
    • Es gibt keinen Unterschied
    • Besitz gilt nur für Grundstücke, Eigentum nur für bewegliche Sachen

    Lösungsweg

    Der Eigentümer darf mit seiner Sache nach Belieben verfahren. Besitzer ist, wer sie gerade in der Hand hat. Ein geliehenes Fahrrad ist im Besitz des Entleihers, Eigentümer bleibt der Verleiher.

    Quelle: §§ 854, 903 BGB

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