Basisfragen · Frage 65
Was ist vor Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage zu prüfen?
- Die Abnahme der Anlage darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen.
- Die Anlage muss abgenommen sein, Leitungen und Anschlüsse müssen dicht sein. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen. (richtige Antwort)
- Die Anlage muss abgenommen sein, die Inbetriebnahme darf nur durch eine besonders geprüfte Person erfolgen.
- Die Anlage muss abgenommen sein und jährlich überprüft werden. Die Inbetriebnahme darf nur durch eine besonders geprüfte Person erfolgen.
Erklärung
Eine Flüssiggasanlage muss abgenommen sein, Leitungen und Anschlüsse müssen dicht sein. Erst dann öffnest du Haupthahn und Absperrventile.