Basisfragen · Frage 72
In welcher Situation dürfen Notsignale gegeben werden?
- Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen besteht oder das Schiff nicht mehr sicher manövriert werden kann.
- Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen, erhebliche Sachwerte oder die maritime Umwelt besteht.
- Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen besteht und daher Hilfe benötigt wird. (richtige Antwort)
- Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen oder erhebliche Sachwerte besteht und daher Hilfe benötigt wird.
Erklärung
Notsignale sind nur erlaubt, wenn Menschen an Leib oder Leben in Gefahr sind und Hilfe brauchen. Für Sachschäden allein gibt man kein Notsignal.