Spezifische Fragen Binnen · Frage 109
Wo besteht ohne besondere Bezeichnung der Stellen bzw. Strecken ein allgemeines Liegeverbot?
- Auf Schifffahrtskanälen und Schleusenkanälen. (richtige Antwort)
- Vor Brücken und Hochspannungsleitungen.
- Auf Schifffahrtskanälen und vor Schleusenkanälen.
- Vor Brücken und nach Hochspannungsleitungen.
Erklärung
Auch ohne Schild ist das Liegen auf Schifffahrtskanälen und Schleusenkanälen verboten.