Spezifische Fragen Binnen · Frage 234
Woraus bestehen die amtlich anerkannten Kennzeichen?
- Nummer des Seeschiffsregisters, gefolgt vom Kennbuchstaben für die ausstellende Organisation.
- Nummer des Internationalen Bootsscheins, gefolgt vom Kennbuchstaben für die ausstellende Organisation. (richtige Antwort)
- Die europäische Schiffsnummer, gefolgt vom Kennbuchstaben für die ausstellende Organisation.
- Nummer des Binnenschiffsregisters, gefolgt vom Kennbuchstaben für die ausstellende Organisation.
Erklärung
Das amtlich anerkannte Kennzeichen besteht aus der Nummer des Internationalen Bootsscheins und dem Kennbuchstaben der ausstellenden Organisation.