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bestanda

Spezifische Fragen See · Frage 147

Wie haben sich Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge in Verkehrstrennungsgebieten zu verhalten?

  • Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nur am Tage und bei guter Sicht befahren.
  • Sie dürfen die sichere Durchfahrt eines dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeugs nicht behindern. (richtige Antwort)
  • Sie dürfen die Trennzone befahren, damit der durchgehende Verkehr nicht behindert wird.
  • Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nicht befahren.

Erklärung

Fahrzeuge unter 20 m und Segelfahrzeuge dürfen Verkehrstrennungsgebiete nutzen, aber die sichere Durchfahrt der dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeuge nicht behindern.

Quelle: amtlicher Fragen- und Antwortenkatalog für den Sportbootführerschein, www.elwis.de (Stand 01.08.2023). Erklärung: Bestanda.

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