Spezifische Fragen See · Frage 147
Wie haben sich Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge in Verkehrstrennungsgebieten zu verhalten?
- Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nur am Tage und bei guter Sicht befahren.
- Sie dürfen die sichere Durchfahrt eines dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeugs nicht behindern. (richtige Antwort)
- Sie dürfen die Trennzone befahren, damit der durchgehende Verkehr nicht behindert wird.
- Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nicht befahren.
Erklärung
Fahrzeuge unter 20 m und Segelfahrzeuge dürfen Verkehrstrennungsgebiete nutzen, aber die sichere Durchfahrt der dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeuge nicht behindern.