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bestanda

Spezifische Fragen See · Frage 228

Was verstehen Sie gemäß Nordsee-Befahrens-Verordnung (NordSBefV) unter Schnellfahrkorridore?

  • Ausgewiesene Wasserflächen für den gewerblichen Verkehr. (richtige Antwort)
  • Wasserflächen, von denen Taucher 500 m Abstand halten müssen.
  • Wasserflächen zum Starten und Landen von Wasserflugzeugen.
  • Ausgewiesene Wasserflächen für bestimmte Sportbootverkehre.

Erklärung

Schnellfahrkorridore nach der Nordsee-Befahrensverordnung sind ausgewiesene Wasserflächen für den gewerblichen Verkehr.

Quelle: amtlicher Fragen- und Antwortenkatalog für den Sportbootführerschein, www.elwis.de (Stand 01.08.2023). Erklärung: Bestanda.

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