Spezifische Fragen See · Frage 228
Was verstehen Sie gemäß Nordsee-Befahrens-Verordnung (NordSBefV) unter Schnellfahrkorridore?
- Ausgewiesene Wasserflächen für den gewerblichen Verkehr. (richtige Antwort)
- Wasserflächen, von denen Taucher 500 m Abstand halten müssen.
- Wasserflächen zum Starten und Landen von Wasserflugzeugen.
- Ausgewiesene Wasserflächen für bestimmte Sportbootverkehre.
Erklärung
Schnellfahrkorridore nach der Nordsee-Befahrensverordnung sind ausgewiesene Wasserflächen für den gewerblichen Verkehr.