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bestanda

Spezifische Fragen See · Frage 75

Welche Sportboote sind von der Fahrerlaubnispflicht auf den Seeschifffahrtsstraßen ausgenommen?

  • Sportboote ohne Antriebsmaschine oder solche mit einer größten, nicht überschreitbaren Nutzleistung von 11,03 Kilowatt (15 PS) bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 Kilowatt bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) oder weniger. (richtige Antwort)
  • Sportboote unter Segel mit einer Rumpflänge unter 20 m und solche deren Antriebsmaschine nicht benutzt wird.
  • Sportboote, die entweder vor Anker liegen oder an Land festgemacht sind oder auf Grund sitzen.
  • Sportboote mit Antriebsmaschine mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 Kilowatt (15 PS) bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 Kilowatt bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).

Erklärung

Ohne Fahrerlaubnis darfst du nur Sportboote ohne Motor führen oder solche mit höchstens 11,03 kW (15 PS) Verbrennungsmotor bzw. 7,5 kW Elektromotor im Dauerbetrieb.

Quelle: amtlicher Fragen- und Antwortenkatalog für den Sportbootführerschein, www.elwis.de (Stand 01.08.2023). Erklärung: Bestanda.

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