Spezifische Fragen See · Frage 86
Welche Positionslaternen und Schallsignalanlagen dürfen auf Sportbooten unter deutscher Flagge verwendet werden?
- Solche, die die vorgeschriebene Mindesttragweite von drei Seemeilen, die Größe und Farbgebung bzw. Lautstärke erreichen und mit einer Bescheinigung einer Klassifikationsgesellschaft versehen sind.
- Solche, die gemäß der Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) vorgeschrieben sind und ein CE -Zeichen haben.
- Solche, deren Baumuster vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zur Verwendung zugelassen sind oder eine als gleichwertig anerkannte Zulassung eines EU-Staates besitzen. (richtige Antwort)
- Solche, die vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) geprüft und mit dem Zeichen für geprüfte Sicherheit (GS) versehen sind.
Erklärung
Auf Sportbooten unter deutscher Flagge sind nur Laternen und Schallsignalanlagen erlaubt, deren Baumuster das BSH zugelassen hat – oder mit gleichwertiger Zulassung aus einem EU-Staat.