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bestanda

Spezifische Fragen See · Frage 168

Wo ist das Überholen verboten?

  • An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt. (richtige Antwort)
  • An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt, und in Verkehrstrennungsgebieten.
  • An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken und in Nationalparks und besonders ausgewiesenen Naturschutzgebieten.
  • An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt und außerhalb des Fahrwassers.

Erklärung

Überholen ist verboten an Engstellen, in unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, auf Strecken mit Überholverbotszeichen und in der Nähe nicht frei fahrender Fähren.

Quelle: amtlicher Fragen- und Antwortenkatalog für den Sportbootführerschein, www.elwis.de (Stand 01.08.2023). Erklärung: Bestanda.

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