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bestanda

Spezifische Fragen See · Frage 169

Wo darf Wasserski gelaufen, Wassermotorrad gefahren oder mit einem Segelsurfbrett gefahren werden?

  • Außerhalb der Seeschifffahrtsstraße, wenn es nicht von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) durch Bekanntmachung verboten ist. Innerhalb der Seeschifffahrtsstraße auf Abschnitten, die durch die GDWS bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind.
  • Außerhalb des Fahrwassers, wenn es nicht von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) durch Bekanntmachung verboten ist. Im Fahrwasser auf Abschnitten, die durch die GDWS bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind. (richtige Antwort)
  • Auf der hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern, sofern dabei ein Abstand von mindestens 100 m zum Ufer eingehalten wird.
  • Im Fahrwasser, wenn es nicht von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) durch Bekanntmachung verboten ist. Außerhalb des Fahrwassers auf Abschnitten, die durch die GDWS bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind.

Erklärung

Wasserski, Wassermotorrad und Surfbrett: außerhalb des Fahrwassers erlaubt, wenn nicht verboten. Im Fahrwasser nur auf bekanntgemachten oder mit blauen Tafeln bezeichneten Abschnitten.

Quelle: amtlicher Fragen- und Antwortenkatalog für den Sportbootführerschein, www.elwis.de (Stand 01.08.2023). Erklärung: Bestanda.

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