Die Voraussetzungen
Für die Einbürgerung mit Rechtsanspruch nennt das BAMF diese Bedingungen:
- Du lebst seit fünf Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland.
- Deine Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt, zum Beispiel durch einen Pass.
- Du bekennst dich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.
- Du bekennst dich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für das Unrecht des Nationalsozialismus – vor allem zum Schutz jüdischen Lebens – und zum friedlichen Zusammenleben der Völker.
- Du hast ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder einen Aufenthaltstitel, der zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann.
- Du kannst deinen Lebensunterhalt und den deiner Familie ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe sichern.
- Du bist nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
- Du sprichst ausreichend Deutsch: Niveau B1.
- Du kennst die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland – das zeigst du in der Regel mit dem Einbürgerungstest.
In bestimmten Fällen gibt es Ausnahmen und Erleichterungen. Ob sie für dich gelten, sagt dir die Einbürgerungsbehörde.
Fünf Jahre – die Einbürgerung nach drei Jahren gibt es nicht mehr
Seit dem 27. Juni 2024 reichen fünf statt acht Jahre Aufenthalt. Die damals eingeführte Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen hat der Bundestag wieder abgeschafft. Die Änderung gilt seit dem 30. Oktober 2025.
Seit der Reform 2024 musst du deine bisherige Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung nicht mehr aufgeben.
Deutsch auf B1 und der Einbürgerungstest
B1 weist du zum Beispiel mit dem Zertifikat Integrationskurs nach: Es zeigt ein B1-Ergebnis im Deutsch-Test für Zuwanderer. Dasselbe Zertifikat zählt auch als Nachweis der Kenntnisse über Deutschland, wenn du im Test „Leben in Deutschland“ mindestens 17 von 33 Punkten hattest.
Den Einbürgerungstest musst du nicht machen, wenn du einen deutschen Schulabschluss hast oder ihn wegen einer Krankheit, einer Behinderung oder deines Alters nicht schaffen kannst.
Der Einbürgerungstest kostet 25 Euro. Bestanden hast du mit 17 von 33 richtigen Antworten – üben kannst du alle 310 Fragen auf Bestanda.
Kosten
- Einbürgerung: 255 Euro pro Person.
- Minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern eingebürgert werden: 51 Euro.
- Minderjährige, die allein eingebürgert werden: 255 Euro.
Bei sehr geringem Einkommen oder mehreren Kindern sind eine Ermäßigung oder Ratenzahlung möglich.
Wo du den Antrag stellst
Zuständig ist die Einbürgerungsbehörde deines Wohnorts – bei der Stadt oder dem Landkreis. Wenn du nicht weißt, welche das ist, helfen die Ausländerbehörde, die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und die Jugendmigrationsdienste weiter.
Erfüllst du nicht alle Bedingungen, hast du keinen Anspruch. Eine Einbürgerung nach Ermessen ist trotzdem möglich, wenn ein öffentliches Interesse besteht und Mindestanforderungen erfüllt sind.
Quellen
- BAMF: Einbürgerung (Stand 19.10.2026)
- Deutscher Bundestag: Einbürgerung nach drei Jahren soll abgeschafft werden (2025)
- asyl.net: Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 30.10.2025 in Kraft getreten
- BMI: Neues Staatsangehörigkeitsrecht tritt in Kraft (Juni 2024)
Alle Angaben geprüft am 20. Oktober 2026. Das ist keine Rechtsberatung – im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde.