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Aufenthalt · Stand 20. Oktober 2026

Niederlassungserlaubnis: Voraussetzungen und Nachweise

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie ist oft auch der Schritt vor der Einbürgerung. Diese Bedingungen nennt das BAMF für den Regelfall.

Die Voraussetzungen im Regelfall

  • Du hast seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
  • Du hast mindestens 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Bei Ehepaaren reicht es, wenn einer der beiden das erfüllt.
  • Dein Lebensunterhalt ist gesichert.
  • Du sprichst ausreichend Deutsch: Niveau B1.
  • Du hast Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Du hast ausreichend Wohnraum für dich und deine Familie.
  • Du hast alle Erlaubnisse für deine dauerhafte Arbeit.
  • Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sprechen nicht dagegen.

Wie du Deutsch und die Grundkenntnisse nachweist

Beides gilt laut Aufenthaltsgesetz als nachgewiesen, wenn du einen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen hast. Am Ende des Kurses stehen zwei Prüfungen: der Deutsch-Test für Zuwanderer für die Sprache und der Test „Leben in Deutschland“ für das Wissen über Deutschland.

Der Test „Leben in Deutschland“ hat 33 Fragen aus demselben Katalog wie der Einbürgerungstest. Mit 15 richtigen Antworten hast du den Orientierungskurs bestanden, mit 17 gilt der Test zugleich für die Einbürgerung.

Welche Nachweise deine Ausländerbehörde im Einzelfall annimmt, fragst du am besten dort direkt nach – vor dem Antrag.

Schnellere Wege

Für einige Gruppen gibt es kürzere Fristen. Das BAMF nennt unter anderem:

  • Fachkräfte: nach drei Jahren mit Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft, mit Arbeitsplatz, 36 Monaten Pflichtbeiträgen zur Rente und ausreichend Deutsch.
  • Wer in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat: nach zwei Jahren als Fachkraft, mit 24 Monaten Rentenbeiträgen und ausreichend Deutsch.
  • Blaue Karte EU: nach 27 Monaten mit einfachen Deutschkenntnissen, nach 21 Monaten mit ausreichend Deutsch.

Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU

Daneben gibt es die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU. Auch sie verlangt fünf Jahre Aufenthalt, gesicherten Lebensunterhalt, Deutsch auf B1, Grundkenntnisse über Deutschland und ausreichend Wohnraum. Sie erleichtert den Umzug in andere EU-Staaten.

Quellen

Alle Angaben geprüft am 20. Oktober 2026. Das ist keine Rechtsberatung – im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde.