Aufgabe 1
Ab welcher Blutalkoholkonzentration begeht eine Autofahrerin oder ein Autofahrer auch ohne Ausfallerscheinungen eine Ordnungswidrigkeit?
- 0,3 Promille
- 0,5 Promille (richtige Antwort)
- 0,8 Promille
- 1,1 Promille
Lösungsweg
Ab 0,5 Promille ist das Fahren eine Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG). Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig, das ist eine Straftat. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille.
Quelle: StVG § 24a