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Ausbildereignung · 8 Aufgaben mit Lösungsweg

Ausbildung abschließen

Abschlussprüfung, Verlängerung, Kündigung und Zeugnis.

  1. Aufgabe 1

    Ein Auszubildender besteht die Abschlussprüfung vor dem Ende der vereinbarten Ausbildungszeit. Wann endet die Ausbildung?

    • Mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (richtige Antwort)
    • Am Ende des laufenden Kalenderjahres
    • Erst mit dem Datum, das im Ausbildungsvertrag steht
    • Wenn das Prüfungszeugnis per Post ankommt

    Lösungsweg

    Besteht ein Auszubildender vorher, endet das Ausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss – nicht erst mit dem vertraglichen Enddatum.

    Quelle: § 21 Abs. 2 BBiG

  2. Aufgabe 2

    Eine Auszubildende besteht die Abschlussprüfung nicht. Was gilt?

    • Auf ihr Verlangen verlängert sich die Ausbildung bis zur Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (richtige Antwort)
    • Sie muss die gesamte Ausbildung neu beginnen
    • Die Ausbildung endet sofort und kann nicht verlängert werden
    • Der Betrieb entscheidet allein über eine Verlängerung um bis zu drei Jahre

    Lösungsweg

    Wer die Abschlussprüfung nicht besteht, kann verlangen, dass sich die Ausbildung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängert – höchstens um ein Jahr.

    Quelle: § 21 Abs. 3 BBiG

  3. Aufgabe 3

    Wann muss der Auszubildende für die Prüfung freigestellt werden – über die Prüfungstage hinaus?

    • Eine ganze Woche vor jeder schriftlichen Prüfung
    • Am Arbeitstag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung (richtige Antwort)
    • Nie – frei ist nur der Prüfungstag selbst
    • Am Arbeitstag direkt nach der schriftlichen Prüfung

    Lösungsweg

    Neben den Prüfungen selbst sind Auszubildende am Arbeitstag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen. Dieser Tag wird mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit angerechnet.

    Quelle: § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, Abs. 2 BBiG

  4. Aufgabe 4

    Was gehört zum vierten Handlungsfeld der AEVO?

    • Den Ausbildungsvertrag zum ersten Mal abschließen
    • Die Probezeit gestalten
    • Bei der Erstellung des schriftlichen Zeugnisses mitwirken (richtige Antwort)
    • Den Ausbildungsberuf auswählen

    Lösungsweg

    Im vierten Handlungsfeld geht es um den Abschluss: auf die Prüfung vorbereiten, die Anmeldung organisieren, am Zeugnis mitwirken und über Perspektiven und Weiterbildung beraten.

    Quelle: § 3 Abs. 4 AusbEignV

  5. Aufgabe 5

    Die Probezeit ist vorbei. Unter welcher Bedingung kann eine Auszubildende mit einer Frist von vier Wochen kündigen?

    • Jederzeit, ohne Grund
    • Gar nicht – nach der Probezeit ist keine Kündigung möglich
    • Wenn sie die Ausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf lernen will (richtige Antwort)
    • Nur mit Zustimmung der Kammer

    Lösungsweg

    Nach der Probezeit kann nur aus wichtigem Grund ohne Frist gekündigt werden. Auszubildende können außerdem mit vier Wochen Frist kündigen, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen wollen.

    Quelle: § 22 Abs. 2 BBiG

  6. Aufgabe 6

    In welcher Form muss eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses erfolgen?

    • Schriftlich, die elektronische Form ist ausgeschlossen (richtige Antwort)
    • Mündlich, wenn ein Zeuge dabei ist
    • Per Kurznachricht, wenn sie gespeichert wird
    • Per E-Mail mit Lesebestätigung

    Lösungsweg

    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, nach der Probezeit unter Angabe der Gründe. Eine E-Mail oder Kurznachricht reicht nicht.

    Quelle: § 22 Abs. 3 BBiG

  7. Aufgabe 7

    Ein Ausbilder erfährt von einem schweren Fehlverhalten und will fristlos kündigen. Bis wann muss die Kündigung erfolgen?

    • Es gibt keine Frist, solange der Grund besteht
    • Innerhalb von zwei Wochen, nachdem er die Tatsachen kennt (richtige Antwort)
    • Innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall
    • Bis zum Ende des laufenden Ausbildungsjahres

    Lösungsweg

    Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist unwirksam, wenn die zugrunde liegenden Tatsachen dem Kündigenden schon länger als zwei Wochen bekannt sind.

    Quelle: § 22 Abs. 4 BBiG

  8. Aufgabe 8

    Wie kann während der Probezeit gekündigt werden?

    • Nur aus wichtigem Grund
    • Gar nicht
    • Jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist (richtige Antwort)
    • Nur mit einer Frist von vier Wochen

    Lösungsweg

    Während der Probezeit können beide Seiten das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen – schriftlich, aber ohne Angabe von Gründen.

    Quelle: § 22 Abs. 1 und 3 BBiG

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