Aufgabe 1
Wer darf nach dem Berufsbildungsgesetz Auszubildende ausbilden?
- Jede volljährige Person im Betrieb
- Nur die Geschäftsführung
- Nur Personen mit Hochschulabschluss
- Wer persönlich und fachlich geeignet ist (richtige Antwort)
Lösungsweg
Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Zur fachlichen Eignung gehören die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse – letztere weist die AEVO-Prüfung nach.
Quelle: §§ 28–30 BBiG; § 2 AusbEignV