Aufgabe 1
Wie lange muss die Probezeit einer Berufsausbildung mindestens dauern – und wie lange höchstens?
- Mindestens zwei Wochen, höchstens drei Monate
- Mindestens drei Monate, höchstens sechs Monate
- Mindestens einen Monat, höchstens vier Monate (richtige Antwort)
- Genau sechs Monate
Lösungsweg
Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
Quelle: § 20 BBiG