Zum Inhalt springen
bestanda

Frage 128

Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man …

  • Abgeordnete. (richtige Antwort)
  • Kanzlerinnen/Kanzler.
  • Botschafterinnen/Botschafter.
  • Ministerpräsidentinnen/Ministerpräsidenten.

Erklärung

Die gewählten Mitglieder eines Parlaments nennt man Abgeordnete.

Quelle: Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Stand 07.05.2025); richtige Antwort laut BAMF-Testcenter.

Bereit für den Test?

Übe alle Fragen mit Lösungen oder mach eine Prüfungssimulation unter echten Bedingungen.