Frage 17
Die deutschen Gesetze verbieten …
- Meinungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
- Petitionen der Bürgerinnen und Bürger.
- Versammlungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
- Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat. (richtige Antwort)
Erklärung
Der Staat muss alle Menschen gleich behandeln (Artikel 3 Grundgesetz). Meinungsfreiheit, Petitionen und Versammlungen sind dagegen ausdrücklich erlaubt.