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bestanda

Frage 274

Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?

  • das Schweigerecht
  • das Briefgeheimnis (richtige Antwort)
  • die Schweigepflicht
  • die Meinungsfreiheit

Erklärung

Das Briefgeheimnis ist ein Grundrecht (Artikel 10 Grundgesetz). Wer absichtlich fremde Post öffnet, kann sich strafbar machen.

Quelle: Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Stand 07.05.2025); richtige Antwort laut BAMF-Testcenter.

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