Frage 281
Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …
- Meinungsfreiheit
- Gleichbehandlung (richtige Antwort)
- Versammlungsfreiheit
- Freizügigkeit
Erklärung
Niemand darf wegen seiner Hautfarbe oder Herkunft benachteiligt werden. Hier wird das Recht auf Gleichbehandlung verletzt (Artikel 3 Grundgesetz).