Frage 65
Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …
- Gesetze zu entwerfen.
- die Bundesregierung zu kontrollieren.
- die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler zu wählen.
- das Bundeskabinett zu bilden. (richtige Antwort)
Erklärung
Das Bundeskabinett bildet die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler, indem sie oder er die Ministerinnen und Minister auswählt. Der Bundestag wählt die Kanzlerin oder den Kanzler, beschließt Gesetze und kontrolliert die Regierung.